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Waffenrechtliche Bestimmungen (WaffG)

Bitte beachte die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen für das Besitzen und Führen von Waffen gem. des aktuell geltenden Waffengesetzes.

Hier findest du das aktuelle Waffengesetz:

-> WaffG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Insbesondere relevant ist das Führungsverbot für:

  • Anscheinswaffen
  • Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm

Das Führungsverbot gilt nicht 

  • für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen von Hieb- und Stoßwaffen oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient
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